Fördermaßnahmen für Dachbegrünung
Sie erfahren auf den Internetseiten des DDV-Infoportal Dachbegrünung weitere nützliche Informationen: Vorteile der Dachbegrünung für Gebäude und Umwelt, Fördergelder für Grüne Dächer, Praxistipps für die Planung und Ausführung sowie Fachbetriebe
Für die Umwelt- und Wohnqualität der Stadtbevölkerung spielt der Naturfaktor eine wichtige Rolle. Die Begrünung ungenutzter Dachflächen stellt in diesem Zusammenhang eine besonders effiziente und kostengünstige Möglichkeit dar, um den Grünflächenanteil und die damit verbundene Wohlfahrtswirkung für die Allgemeinheit zu erhöhen.
Wenn es um die aktive Unterstützung privater und gewerblicher Gründachinitiativen geht, sind auch die städtischen Planungsämter und Fachbehörden gefordert. Dabei können sie auf ein bewährtes Instrumentarium aus Förderprogrammen, Informationsveranstaltungen und Argumentationshilfen zurückgreifen, das seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt wird.
Beispiele für kommunale Förderprogramme
Grundsätzlich unterscheidet man folgende Formen:
Direkte finanzielle Förderung
Finanzielle Zuschüsse durch die städtischen Verwaltungen werden in € pro Quadratmeter angegeben und liegen i.d.R. im Bereich 5 €/qm und 60 €/qm. Manchmal werden auch die max. Höchstkosten genannt, die zwischen 250 € und 10.000 € bzw. zwischen 25% und 100% der anrechenbaren Herstellkosten liegen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass vor Baubeginn beziehungsweise vor Auftragserteilung ein Förderantrag gestellt wird. Ansprechpartner ist entweder das Grünflächen-, das Garten- oder das Umweltamt der jeweiligen Stadtverwaltung.
Indirekte finanzielle Förderung durch verringerte Abwassergebühren
Hier wird der ökologischen Funktion des Regenwasserrückhalts durch Dachbegrünungen Rechnung getragen. Durch die Einführung sogenannter " gespaltener Abwassersatzungen" werden Grundstücksflächen mit einer jährlichen Gebühr belegt. Durch Dachbegrünungen minimieren sich diese Gebühren i.d.R. um die Hälfte im Vergleich zur Gebühr für versiegelte Flächen oder sie entfallen gänzlich. Gelangt kein Dachwasser in den Kanal bzw. ein Kanalanschluss entfällt, so ist i.d.R. mit deutlichen Ermäßigungen oder sogar einer Gebührenbefreiung zu rechnen. Ansprechpartner ist das Tiefbauamt, das Steueramt oder die Stadtwerke der jeweiligen Stadtverwaltung.
Als Ausgleichsmaßnahme anerkannt
Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Dachbegrünung als Ausgleichsmaßnahme entsprechend § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt. Insbesondere die minimierenden und ausgleichenden Funktionen von Dachbegrünungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft sind unbestritten.
Festsetzung in Bebauungsplänen
Die Möglichkeit, Dachbegrünung als Auflage im Bebauungsplan bzw. bei baugenehmigungspflichtigen Neubau-Maßnahmen festzusetzen, wird von vielen Kommunen angewandt. Dadurch lassen sich Kosten für Bau und Unterhalt des teueren Kanalnetzes einsparen: weniger Regenwasser muss in der Kläranlage behandelt werden, Abwasserkanäle und Regenrückhaltebecken sind geringer dimensioniert, da ein Großteil des Regenwassers auf den Dächern verbleibt und verdunstet, oder gereinigt und verzögert abgegeben wird.